„Skylaternen“: Feurige Ufos als neue Gefahr

Dortmund. Die Hochzeit oder der Geburtstag ist heutzutage nur noch die Hälfte wert, wenn am Abend keine „Skylaternen“ hinauf in den Nachthimmel geschickt werden. Die leuchtenden Flugkörper sind echte Hingucker und in diesem Sommer gefragter denn je. Experten warnen jedoch.

 

Die „Skylaternen“ sind gefragter denn je – aber nicht überall erlaubt. (afp-Bild)

Und zwar nicht nur vor den Brandgefahren, die von den fliegenden Lichtern ausgehen. Die Skylaternen, die auch als Kong-Ming-Laternen, Himmelsfackeln oder Wunschlaternen im Internet feilgeboten werden, funktionieren wie ein Mini-Heißluftballon: Unter einer weißen oder farbigen Hülle aus Papier ist eine Brennvorrichtung angebracht. Ist die Luft in der Hülle durch die Flamme ausreichend erhitzt, steigt der zwischen fünf und 15 Euro teure Ballon senkrecht empor und hält sich mehrere Minuten in der Luft – die Herstellerangaben nennen bis zu 500 Meter als maximale Flughöhe.


Genehmigung der Flugsicherung ist nötig 

Kein Wunder, dass für jede einzelne Laterne eine Genehmigung der Deutschen Flugsicherung (DFS) erforderlich ist – sie wird rein rechtlich übrigens als Luftfahrzeug behandelt. „Wir kommen mit der Antragsbearbeitung kaum noch nach“, sagt DFS-Sprecherin Ute Otterbein. „In dieser Sommersaison kommen über 100 Anfragen pro Tag, bislang hatten wir bundesweit über 5800.“ Die DFS-Sprecherin vermutet darüber hinaus eine „extrem hohe Dunkelziffer“ von Laternen, die ohne Genehmigung gestartet werden.

Himmelsfackeln dürfen aus Sicherheitsgründen nicht überall aufsteigen. Sinnvollerweise ist dies neben Tankstellen oder Papierfabriken der Fall, und auch in der Nähe von Flughäfen greift das Verbot: Die Lichter könnten Piloten verunsichern. Bei Wind können sie abtreiben: Kommt es zu einem Brand, ist es nahezu unmöglich, den Verursacher dingfest zu machen.

Die Anbieter betonen dennoch, dass nichts schiefgehen könne, wenn man die Sicherheitshinweise und die Bedienungsanleitung befolgt. Die umfangreichen Erklärungen legen aber auch einen anderen Schluss nah: Ungefährlich sind die Ballone nicht.

„Wir sehen die Sache mit Argusaugen und einem sehr unguten Gefühl“, sagt auch Ulli Gehrke von der Berufsfeuerwehr in Witten. „Da gibt man etwas aus der Hand, das von einer offenen Flamme angetrieben wird, und keiner weiß, wo und wie das Ding dann runter kommt.“ Während die Hersteller betonen, dass die Laternen den Sinkflug nicht mehr brennend antreten, haben etliche Feuerwehreinsätze bereits gezeigt, dass das auch anders ausgehen kann. So setzte ein Miniballon in Herzogenrath vor einigen Tagen einen Wintergarten in Brand. „Je mehr Wind weht und je länger Trockenheit herrscht, desto höher ist das Risiko“, betont Feuerwehrmann Gehrke.


In NRW dürfen Ballone noch aufsteigen – aber nicht überall

Die Schweiz hat die Skylaternen bereits komplett verboten, und auch Bayern untersagt das Vergnügen in Gänze. In NRW ist die Situation unterschiedlich. Die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln haben die Skylaternen verboten, was zurzeit aber rechtlich geprüft wird. Im Regierungsbezirk Arnsberg dürften die Flugkörper grundsätzlich aufsteigen, sagt ein Sprecher. Grundsätzlich sollte jedoch vor Ort und vorab mit den zuständigen Ordnungsbehörden Kontakt aufgenommen werden.


Invasion von Außerirdischen?

Mittlerweile steigen Himmelsfackeln in so großer Zahl auf, dass Spaziergänger und Sternengucker bereits die Invasion von Außerirdischen und UFO-Alarm fürchteten. „Vor allem am Wochenende haben wir viele Ufo-Meldungen“, sagt Ute Otterbein von der Deutschen Flugsicherung. „Die Anrufer sind häufig sehr besorgt. Wenn wir darauf hinweisen, dass es sich sehr wahrscheinlich um eine Skylaterne gehandelt hat, reagieren sie auch schon mal ärgerlich: ,Eine solch einfache Antwort reicht mir als Erklärung nicht aus!‘, heißt es dann, und schon legen sie auf.“

Tief im Thema steckt auch Werner Walter vom Centralen Erforschungsnetz außergewöhnlicher Himmelsphänomene CENAP, das auch eine Ufo-Hotline betreibt. „Allein im ersten Halbjahr 2008 waren es 600 Anrufer“, sagt Walter. Einer davon kam am Wochenende aus Witten. 18 Lichter flögen vor ihrem Fenster, manche einzeln, andere auch als Flotte, berichtete die ratlose Anruferin, und das sei nicht zum ersten Mal der Fall. Walter konnte die Anruferin beruhigen, allgemein aber keine Entwarnung in Sachen Skylaterne geben: Da das Partyspielzeug immer preiswerter werde, dürfte auch die Zahl der Ufo-Meldungen weiter ansteigen.


Hintergrund

  • Ursprünglich dienten die Laternen zur Verständigung. Erstmals gezielt eingesetzt wurden sie vor rund 2000 Jahren von einem hohen chinesischen Kriegsherren namens Kong Ming.
  • Die Flugkörper heißen deshalb auch Kong-Ming-Laternen.
  • Die Laternen sind durch ihre Flughöhe bei guten Wetterbedingungen über Kilometer sichtbar.
  • Der militärische Verwendungszweck verlor schnell an Bedeutung. Seitdem sind die Laternen im asiatischen Raum bei Festen beliebt.
  • Mit ihnen verbindet sich die Hoffnung auf Glück und erfüllte Wünsche, die vor dem Start außen auf die Papierhülle geschrieben werden.

Quelle: WR, 28.07.2008, Torsten Droop